Immer wieder wird gefragt, was der Unterschied dieser beiden Adjektivbildungen
sei. Man kennt zwar genug Adjektive mit Zeitangaben,
die auf -lich enden:
täglich, stündlich, jährlich, wöchentlich, monatlich, alltäglich,
allwöchentlich, viertelstündlich,
sonntäglich, usw.
Und die meisten wissen auch, daß diese Adjektive eine Wiederholung ausdrücken:
Das tägliche Bad, unsere wöchentlichen, allwöchentlichen Zusammenkünfte,
die jährlichen Zinsen, die sonntäglichen
Gottesdienste, der alltägliche Ärger.
Lauter Dinge, die jeden Tag, jede Woche, jedes Jahr usw. einmal fällig
sind. Wozu aber brauchen wir daneben Adjektive
auf -ig? Was ist z.B. der Unterschied
zwischen einer halbjährlichen
und einer halbjährigen Kündigung?
Sehen wir einmal zu, was es für Adjektive auf -ig gibt, die Zeitangaben
enthalten:
zweijährig, dreiwöchig, halbstündig, vierzehntägig.
Wie werden sie gebraucht?
Ein zweijähriges Pferd ist ein
Pferd, das zwei Jahre als ist, ein Pferd von
zwei Jahren. Ein dreiwöchiger Urlaub
dauert drei Wochen, ein halbstündiger
Vortrag eine halbe Stunde.
Wir sehen, daß diese Bildung auf -ig nur als "zusammengesetzte"
Wörter auftreten. Genaugenommen sind
es meist Zusammensetzungen, d.h., die Endung
-ig bildet aus zwei getrennten Wörtern
(zwei Jahre, vierzehn Tage, mehrere Monate)
eine einheitliche Ableitung: Was zwei Jahre
besteht, ist zweijährig, was vierzehn
Tage dauert, ist vierzehntägig
usw. Nur bei vierteljährig, viertelstündig
liegt ein zusammengesetztes Substantiv zugrunde:
das Vierteljahr, die Viertelstunde.
Somit muß also eine halbjährige Kündigung über eine
Frist von einem halben Jahr hinweg laufen.
Wann dieses halbe Jahr (6 Monate) beginnt,
ist damit nicht gesagt.
Anders ist es bei der halbjährlichen Kündigung. Sie kann jedes
halbe Jahr ausgesprochen werden, d.h. alle
6 Monate. Wann das jeweils ist, muß
besonders festgelegt werden. Beginnt z.B.
ein Vertrag am 1.Mai, dann kann er bei halbjährlicher
Kündigung frühestens am (nicht
zum!) 1. November des gleichen Jahres gekündigt
werden. Mit welcher Frist, ist damit aber
nicht gesagt. Meist hält man sich für
den Zeitpunkt an das Kalenderjahr (1. Januar,
1.Juli) und bestimmt die Frist auf andere
Weise.
Das Gesetz und die Anstellungsverträge verwenden denn auch die unzulänglichen
Adjektive gar nicht. Man sagt lieber:
Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits für den Schluß eines
Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von 6 Wochen gekündigt
werden.
Das heißt: Wer am 1. Juli aufhören will, muß spätestens
am 19. Mai kündigen. In der Alltagssprache
ist das - eindeutig ausgedrückt - eine
sechswöchige Kündigung zum Quartalsende,
aber nicht eine sechswöchentliche
Kündigung.