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„An ihren Händen klebt Blut” (Ez 23,45)




Die hl. Schrift sagt, dass ein Mensch, der für Geld bereit ist, einen anderen Menschen zu töten und unschuldiges Blut zu vergießen, verflucht sein soll (Deuteronomium 27,25). „Das Blut deines Bruders schreit laut“ zu Gott (Genesis 4,10), und zu uns schreien laut jene Menschen, die den Anschlag auf ihr Leben im Schoß der Mutter überlebt haben.

Melissa Ohden befand sich schon den sechsten Monat im Schoß ihrer Mutter, als sie einer grausamen, mörderischen Behandlung unterzogen wurde: In die Gebärmutter wurde eine Salzlösung eingespritzt, die das Kindlein vernichten sollte. Nach einem dramatischen Kampf, der fünf Tage lang dauerte, wurde Melissa lebend geboren, wenn auch mit Leber- und Lungeninsuffizienz. Die Ärzte waren davon überzeugt, dass wenn sie überhaupt am Leben bliebe, sie Blindheit, Taubheit sowie körperliche und geistige Behinderungen erwarten würden. Trotzdem überlebte das Mädchen und wurde wieder ganz gesund. Heute ist Melissa Ohden Ehefrau und Mutter. Sie ist der Meinung, dass ihr Leben und ihre Gesundheit ein Wunder Gottes sind, das sich nur dank ihrer Adoptiveltern, der Krankenschwestern, der Ehrenamtlichen und des Arztes ereignen konnte.

Melissa Ohden ist die Gründerin einer Vereinigung von Menschen, die ihre eigene Abtreibung überlebt haben (The Abortion Survivors Network). Auf der Internetseite der Vereinigung heißt es: „Die Abtreibung sollte uns die Stimme rauben. Doch wir sind da, um über unsere Erfahrung zu berichten.“ Es wird geschätzt, dass in den USA ungefähr 44.000 Menschen leben, die ihre eigene Abtreibung, welche mithilfe verschiedener tödlicher Methoden durchgeführt wurde, überlebt haben. Dies ist eine kleine Zahl, wenn man die 1,2 Mio. Abtreibungen jährlich in den Vereinigten Staaten bedenkt. Diese lebendigen, wandelnden Beispiele von Überlebenden der Abtreibung erheben die Stimme in Verteidigung derer, deren kurzes und schmerzhaftes Leben in Müllbeuteln für medizinische Abfälle endete. Die Anzahl jener, die überlebt haben und dann endgültig zu Tode gebracht wurden, muss um vieles höher sein.

Ein sehr vielsagendes Beispiel ist von LifeNews.com beschrieben worden. Im November 2011 zahlte Frau Carol Howard in einer Abtreibungsklinik 1300 Dollar für die Tötung ihrer Tochter in der 22. Schwangerschaftswoche. Nach 12 Stunden, in denen versucht wurde, die Abtreibung durchzuführen, befand die Mutter, dass dies zu lange dauerte, und begab sich in ein nahegelegenes Krankenhaus, wo sie das Kind zur Welt brachte. Das Gericht befand, dass die Abtreibungsklinik ihr 26 Mio. Dollar für den davongetragenen Gesundheitsschaden auszahlen müsse. Wenn man dies sachlich betrachtet, hätte eine erfolgreiche Tötung des Kindes den Abtreibern reinen Gewinn beschert; die Entschädigung mussten sie im Grunde dafür zahlen, dass sie das Kind nicht getötet hatten.

Die Heuchelei des Menschen kennt einfach keine Grenzen. Nach vielen Jahren, in denen das Problem der Lebendgeburten zur Sprache gebracht wurde, u.a. durch Jill Stanek, unterschrieb Präsident George Bush im Jahre 2002 das Gesetz Born Alive Infants Protection Act, welches nach einer Abtreibung lebend geborene Kinder vor der Kindestötung schützt. Im Namen des amerikanischen Gesetzes hat also das Kind im Mutterschoß kein Recht auf Leben, und man kann es auf beliebige Weise morden; wenn allerdings das Kind den Mutterschoß verlässt und immer noch am Leben ist, ist es geschützt und man darf ihm nichts antun.

Die Journalistin Natalia Dueholm hat auch Angaben über andere Länder zusammengetragen. So berichtet Barbara Liwo in einem Text aus dem Jahr 2012, dass auf der Entbindungsstation des Krankenhauses Rikshospitalet in Oslo, das sich auf die Entbindung von Frühchen (mit einem speziell dafür ausgebildeten Team) sowie auf die Durchführung sog. Spätabtreibungen spezialisiert hat, es ebenfalls nicht selten zu Lebendgeburten nach Abtreibungen gekommen ist. Diese Kinder wurden dann einfach irgendwo beiseite gelegt, damit sie starben. 57 Mitarbeiter hatten deswegen ein schlechtes Gewissen, also schrieben sie einen Brief an das Gesundheitsministerium, in dem sie um eine Erläuterung baten, ob es rechtmäßig sei, ein sechsmonatiges Kind, das bei der Abtreibung nicht umgekommen war, dem Tod zu überlassen. Sie schrieben dies, weil sie nie wieder an so etwas beteiligt werden wollten. Der Brief wartete ein Jahr lang auf eine Antwort, bis schließlich im Mai 2012 das Gesundheitsministerium zur Zufriedenheit der Hebammen entschied, dass eine Abtreibung nach der 22. Schwangerschaftswoche gesetzeswidrig sei. Anscheinend ist eine Abtreibung in der 21. oder 20. Woche dagegen akzeptabel für sie, als sei in ihren Augen ein um eine Woche jüngeres Kind kein wirklich menschliches Wesen mehr.

In ihrem Artikel Unmenschliche Zeiten schreibt Frau Aleksandra Gielewska: „Frühgeborene Kinder mit einem zu niedrigen Geburtsgewicht wurden in den 60er Jahren in Polen in Eimern ertränkt oder Temperaturen von minus 30 Grad ausgesetzt, damit sie dort erfroren. In der Krankenhausstatistik wurde vermerkt, sie seien tot geboren, erinnert sich Prof. Roman Czekanowski. Wie viele Gynäkologen und Hebammen haben solche Erinnerungen? Und war dies eine Praxis nur der eifrigsten, ehrgeizigsten Leiter von Entbindungsstationen, denen es um die Gunst und die persönliche Karriere bei den damaligen Herren der Volksrepublik Polen ging, oder war es Routine?“ Zum Thema der Abtreibungen, die der polnischen Gesellschaft von den kommunistischen Machthabern aufgezwungen worden waren, stellt die Autorin fest: „Der Eingriff der Abtreibung wurde von der Gesellschaft wie das Ziehen eines schmerzenden Zahnes betrachtet. Ja, einige Frauen meinten gar, regelmäßige Schwangerschaft und ihre darauffolgende Beseitigung … sei ein verjüngender kosmetischer Eingriff, der das Wohlbefinden und Aussehen fördere. Und das medizinische Personal hatte noch nicht das Licht der Aufklärung.“ Am Ende des Textes stellt Frau Gielewska wichtige Fragen: „Handeln denn wir modernen Menschen, die wir es als Priorität betrachten, den Erwartungen der Verwaltungsbehörden, den von oben aufgedrückten Richtwerten und Leitlinien, Normen, Beschränkungen und Haushaltsplänen zu entsprechen, immer nach ethischen Gesichtspunkten? Und werden wir im Laufe der Jahre von unseren Nachfolgern nicht als grobschlächtige Primitivlinge angesehen, die sich gedankenlos den augenblicklich geltenden Regeln unterworfen haben?“ Dabei sollten wir vor allem bedenken, dass wir, abgesehen von der Bewertung durch künftige Generationen, auch der Beurteilung durch den Herrgott unterliegen, der eindeutig gesagt hat: „Du sollst nicht morden“ (Deuteronomium 5,17) und sogar „Du sollst nicht gegen das Blut deines Nächsten auftreten“ (Levitikus 19,16). Die persönliche Verantwortung vor Gott betrifft die Art, wie wir Seine Gesetze in unserem Leben angewendet und wie wir an der Zivilisation der Liebe mitgebaut haben.

Frau Dueholm weist darauf hin, dass das derzeitige polnische Abtreibungsgesetz die eugenische Abtreibung (also aufgrund des Verdachts einer Krankheit des Kindes) bis zum Moment einer Reife des Kindes zulässt, die es ihm erlauben würde, außerhalb des mütterlichen Organismus zu überleben. Als diesen „Moment“ nimmt man die 23.-24. Schwangerschaftswoche an, obwohl es mehr auf das Gewicht als auf das Alter des Kindes ankommt. Wenn es um die Rettung des Lebens und der Gesundheit der Mutter geht, so gibt es keinerlei gesetzliche Zeitgrenze, was zu Missbrauch führen kann. Verschiedene Ärzte geben immer häufiger zu, dass es heutzutage praktisch nicht vorkommt, dass eine Abtreibung für die Lebensrettung der Mutter notwendig wäre.

Wir können unschwer feststellen, dass wenn dem Kind im Schoß der Mutter das Lebensrecht abgesprochen wird und im Namen des Gesetzes Abtreibungen durchgeführt werden, dies zu offenkundigen Verbrechen der Kindstötung führt, wenn das Kind lebendig geboren, aber nicht gewollt wird. Dies ist der ganz normale Mechanismus des Versinkens in Sünde – eine Sünde zieht die nächste nach sich, dann die nächste, usw., bis der Mensch bis zum Hals in Sünde verstrickt ist. Deshalb ist der einzige Ausweg aus dieser Situation, Buße zu tun, die verbrecherische Natur des „Eingriffs“ der Abtreibung klarzustellen, die Vergebung des Barmherzigen Gottes anzunehmen sowie die Stimme für die Ungeborenen zu erheben. Dies verlangt der gesunde Menschenverstand, das menschliche Gewissen, und vor allem Gottes Gesetz der Liebe.

Die selige Mutter Teresa von Kalkutta sagte, als sie den Friedensnobelpreis entgegennahm: „Die größte Gefahr für den Frieden ist die Abtreibung. Wenn wir ein Leben vernichten können, das Gott uns schenkt, oder wenn die Mutter zum Henker ihrer Kinder werden kann, was können wir dann über andere Morde und Kriege in der Welt sagen?“ Mehr als zehn Jahre später schrieb sie in einem Brief: „Tragen wir wahren Frieden in unsere Familien, unsere Umgebung, unsere Stadt, unser Land, in die Welt. Fangen wir hiermit an, indem wir uns schon dem kleinen Kind im Schoß der Mutter voller Liebe zuwenden. (…) Der sicherste Ort auf der Welt sollte der Mutterschoß sein, wo das Kind am schwächsten und hilflosesten ist, wo es voller Vertrauen gänzlich auf die Mutter angewiesen ist. Und denkt daran, dass Jesus gesagt hat: »Was ihr einem dieser meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan.« (Matthäus 25,40).“



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Dieser Artikel wurde auf der Website "Christlichen Portal" veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung "Liebt einander!" im Februar 2018.




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