Gleichstellung von Frauen und Männern in der Sprache
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Mit der Forderung nach Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der
Gesellschaft stellt sich für viele Menschen
die Frage nach der sprachlichen Gleichberechtigung.
Als wichtigste Grundsätze zum Erreichen
dieser Gleichstellung gelten das sprachliche
sichtbar Machen des Geschlechts - wo Frauen
beteiligt sind, sollen sie auch genannt werden
- und die Symmetrie - wo Frauen und Männer
genannt sind, sollen beide sprachlich gleich
behandelt werden. Ansatz ist dabei die Ablehnung
des Maskulinums für beide Geschlechter.
Im folgenden können Sie nachlesen, wie sich die sprachliche Gleichberechtigung
in der deutschen Sprache realisieren läßt:
1. Doppelnennung
Die Doppelnennung femininer und maskuliner Formen (Kolleginnen
und Kollegen) ist die höflichste
und eindeutigste Variante der sprachlichen
Gleichstellung. Sie sollte vor allem in der
persönlichen Anrede verwendet werden.
Frauen sollen in gleicher Weise wie Männer
mit Titel, Vor- und Zunamen, Berufsbezeichnung
etc. benannt werden. Also nicht: Frau Meier
hat mit Oberstudiendirektor Dr. Lehmann
gesprochen. Sondern: Studienrätin
Dr. Meier hat mit Oberstudiendirektor Dr.
Lehmann gesprochen.
2. Kurzformen
Aus sprachökonomischen Gründen, bei häufigem Auftreten
in Texten oder bei gebotener Kürze (z.B.
in Formularen) besteht oft das Bedürfnis,
die Doppelformen verkürzt darzustellen.
Diese sogenannte Sparschreibung existiert
in mehreren Varianten. (In der gesprochenen
Sprache werden solche Kurzformen im allgemeinen
vermieden).
2.1 Schrägstrich
Der Schrägstrich dient der Angabe mehrerer
gleichberechtigter Möglichkeiten: Frau/Herrn,
Arzt/Ärztin, Patientinnen/Patienten.
Beim Splitting von Wörtern, die sich
nur durch die Endung unterscheiden und bei
denen sich kein Vokal ändert, kann mit
Hilfe des Schrägstrichs verkürzt
geschrieben werden. Mitarbeiter/-innen.
Wortpaare wie Arzt/Ärztin oder
Bauer/Bäuerin können also
nicht verkürzt geschrieben werden. Darüber
hinaus soll sich ein grammatisch korrektes
und leicht lesbares Wort ergeben, wenn der
Schrägstrich weggelassen wird. Wortpaare,
bei denen auch die maskuline Form eine Endung
aufweist (Kolleg-en und Kolleg-innen)
sollten deshalb nicht mit dem Schrägstrich
verkürzt werden (nicht Kollegen/-innen).
Auch von der Verwendung zweier Schrägstriche
in solchen Fällen ist abzuraten (nicht
Kolleg/-inn/-en).
2.2 Klammern
Buchstaben oder Wortteile können zur
Kennzeichnung einer Kurzform in Klammern eingeschlossen
werden. Dies gilt unabhängig davon, ob
die Klammer am Wortende steht wie in Schüler(in),
Fahrer(innen) oder einen Einschub innerhalb
des Wortes kennzeichnet: Kolleg(inn)en,
Student(inn)en. Die Einklammerung der
femininen Endung wird jedoch nicht empfohlen,
weil sie den Eindruck erweckt, die feminine
Form sei zweitrangig.
2.3 Gro§es I
Die Schreibung mit dem gro§en I im Wortinneren
(auch Binnen-I) wie z.B. KollegInnen,
MitarbeiterInnen ist seit Anfang der
80er Jahre belegt. Sie tritt häufig auf,
wird aber ebenso häufig auch abgelehnt
und ist in bestimmten Behörden und Institutionen
ausdrücklich untersagt. Diese Kurzformen
entsprechen weder den alten noch den neuen
Rechtschreibregeln. Großschreibung im
Wortinneren ist auch nach dem neuen Regelwerk
nicht vorgesehen.
2.4 Kurzformen im Singular
Geschlechtergerechte Formulierungen im Singular
sind besonders schwierig, da bei den femininen
und maskulinen Formen Artikel, Adjektive und
Pronomen nicht übereinstimmen: Jede
Mitarbeiterin, die zu spät kommt,
mu§ ihre Verspätung entschuldigen.
Jeder Mitarbeiter, der zu spät
kommt, mu§ seine Verspätung entschuldigen.
In solchen Fällen würde jeder Verkürzungsversuch
zu nicht vertretbaren Ergebnissen führen.
Es sollte deshalb immer geprüft werden,
ob ein Ausweichen auf den Plural möglich
ist: Alle Mitarbeiter/-innen, die zu spät
kommen, müssen ihre Verspätung entschuldigen.
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