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Täglich und vierzehntägig
Immer wieder wird gefragt, was der Unterschied dieser beiden Adjektivbildungen sei. Man kennt zwar genug Adjektive mit Zeitangaben, die auf -lich enden: täglich, stündlich, jährlich, wöchentlich, monatlich, alltäglich, allwöchentlich, viertelstündlich, sonntäglich, usw. Und die meisten wissen auch, daß diese Adjektive eine Wiederholung ausdrücken: Das tägliche Bad, unsere wöchentlichen, allwöchentlichen Zusammenkünfte, die jährlichen Zinsen, die sonntäglichen Gottesdienste, der alltägliche Ärger. Lauter Dinge, die jeden Tag, jede Woche, jedes Jahr usw. einmal fällig sind. Wozu aber brauchen wir daneben Adjektive auf -ig? Was ist z.B. der Unterschied zwischen einer halbjährlichen und einer halbjährigen Kündigung? Sehen wir einmal zu, was es für Adjektive auf -ig gibt, die Zeitangaben enthalten: zweijährig, dreiwöchig, halbstündig, vierzehntägig. Wie werden sie gebraucht? Ein zweijähriges Pferd ist ein Pferd, das zwei Jahre als ist, ein Pferd von zwei Jahren. Ein dreiwöchiger Urlaub dauert drei Wochen, ein halbstündiger Vortrag eine halbe Stunde. Wir sehen, daß diese Bildung auf -ig nur als "zusammengesetzte" Wörter auftreten. Genaugenommen sind es meist Zusammensetzungen, d.h., die Endung -ig bildet aus zwei getrennten Wörtern (zwei Jahre, vierzehn Tage, mehrere Monate) eine einheitliche Ableitung: Was zwei Jahre besteht, ist zweijährig, was vierzehn Tage dauert, ist vierzehntägig usw. Nur bei vierteljährig, viertelstündig liegt ein zusammengesetztes Substantiv zugrunde: das Vierteljahr, die Viertelstunde. Somit muß also eine halbjährige Kündigung über eine Frist von einem halben Jahr hinweg laufen. Wann dieses halbe Jahr (6 Monate) beginnt, ist damit nicht gesagt. Anders ist es bei der halbjährlichen Kündigung. Sie kann jedes halbe Jahr ausgesprochen werden, d.h. alle 6 Monate. Wann das jeweils ist, muß besonders festgelegt werden. Beginnt z.B. ein Vertrag am 1.Mai, dann kann er bei halbjährlicher Kündigung frühestens am (nicht zum!) 1. November des gleichen Jahres gekündigt werden. Mit welcher Frist, ist damit aber nicht gesagt. Meist hält man sich für den Zeitpunkt an das Kalenderjahr (1. Januar, 1.Juli) und bestimmt die Frist auf andere Weise. Das Gesetz und die Anstellungsverträge verwenden denn auch die unzulänglichen Adjektive gar nicht. Man sagt lieber: Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits für den Schluß eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen gekündigt werden. Das heißt: Wer am 1. Juli aufhören will, muß spätestens am 19. Mai kündigen. In der Alltagssprache ist das - eindeutig ausgedrückt - eine sechswöchige Kündigung zum Quartalsende, aber nicht eine sechswöchentliche Kündigung.
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