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Gleichstellung von Frauen und Männern in der Sprache

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Mit der Forderung nach Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Gesellschaft stellt sich für viele Menschen die Frage nach der sprachlichen Gleichberechtigung. Als wichtigste Grundsätze zum Erreichen dieser Gleichstellung gelten das sprachliche sichtbar Machen des Geschlechts - wo Frauen beteiligt sind, sollen sie auch genannt werden - und die Symmetrie - wo Frauen und Männer genannt sind, sollen beide sprachlich gleich behandelt werden. Ansatz ist dabei die Ablehnung des Maskulinums für beide Geschlechter.

Im folgenden können Sie nachlesen, wie sich die sprachliche Gleichberechtigung in der deutschen Sprache realisieren läßt:

1. Doppelnennung
Die Doppelnennung femininer und maskuliner Formen (Kolleginnen und Kollegen) ist die höflichste und eindeutigste Variante der sprachlichen Gleichstellung. Sie sollte vor allem in der persönlichen Anrede verwendet werden. Frauen sollen in gleicher Weise wie Männer mit Titel, Vor- und Zunamen, Berufsbezeichnung etc. benannt werden. Also nicht: Frau Meier hat mit Oberstudiendirektor Dr. Lehmann gesprochen. Sondern: Studienrätin Dr. Meier hat mit Oberstudiendirektor Dr. Lehmann gesprochen.

2. Kurzformen
Aus sprachökonomischen Gründen, bei häufigem Auftreten in Texten oder bei gebotener Kürze (z.B. in Formularen) besteht oft das Bedürfnis, die Doppelformen verkürzt darzustellen. Diese sogenannte Sparschreibung existiert in mehreren Varianten. (In der gesprochenen Sprache werden solche Kurzformen im allgemeinen vermieden).

2.1 Schrägstrich
Der Schrägstrich dient der Angabe mehrerer gleichberechtigter Möglichkeiten: Frau/Herrn, Arzt/Ärztin, Patientinnen/Patienten. Beim Splitting von Wörtern, die sich nur durch die Endung unterscheiden und bei denen sich kein Vokal ändert, kann mit Hilfe des Schrägstrichs verkürzt geschrieben werden. Mitarbeiter/-innen. Wortpaare wie Arzt/Ärztin oder Bauer/Bäuerin können also nicht verkürzt geschrieben werden. Darüber hinaus soll sich ein grammatisch korrektes und leicht lesbares Wort ergeben, wenn der Schrägstrich weggelassen wird. Wortpaare, bei denen auch die maskuline Form eine Endung aufweist (Kolleg-en und Kolleg-innen) sollten deshalb nicht mit dem Schrägstrich verkürzt werden (nicht Kollegen/-innen). Auch von der Verwendung zweier Schrägstriche in solchen Fällen ist abzuraten (nicht Kolleg/-inn/-en).

2.2 Klammern
Buchstaben oder Wortteile können zur Kennzeichnung einer Kurzform in Klammern eingeschlossen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Klammer am Wortende steht wie in Schüler(in), Fahrer(innen) oder einen Einschub innerhalb des Wortes kennzeichnet: Kolleg(inn)en, Student(inn)en. Die Einklammerung der femininen Endung wird jedoch nicht empfohlen, weil sie den Eindruck erweckt, die feminine Form sei zweitrangig.

2.3 Gro§es I
Die Schreibung mit dem gro§en I im Wortinneren (auch Binnen-I) wie z.B. KollegInnen, MitarbeiterInnen ist seit Anfang der 80er Jahre belegt. Sie tritt häufig auf, wird aber ebenso häufig auch abgelehnt und ist in bestimmten Behörden und Institutionen ausdrücklich untersagt. Diese Kurzformen entsprechen weder den alten noch den neuen Rechtschreibregeln. Großschreibung im Wortinneren ist auch nach dem neuen Regelwerk nicht vorgesehen.

2.4 Kurzformen im Singular
Geschlechtergerechte Formulierungen im Singular sind besonders schwierig, da bei den femininen und maskulinen Formen Artikel, Adjektive und Pronomen nicht übereinstimmen: Jede Mitarbeiterin, die zu spät kommt, mu§ ihre Verspätung entschuldigen. Jeder Mitarbeiter, der zu spät kommt, mu§ seine Verspätung entschuldigen. In solchen Fällen würde jeder Verkürzungsversuch zu nicht vertretbaren Ergebnissen führen. Es sollte deshalb immer geprüft werden, ob ein Ausweichen auf den Plural möglich ist: Alle Mitarbeiter/-innen, die zu spät kommen, müssen ihre Verspätung entschuldigen.

 

 









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